Insel-Klimaschutz: Neue Fördersätze für Heizungstausch sichern

Energietipp vom Langeooger Klimaschutzmanager Thomas Hönscheid – noch bis 31. August Fördersätze sichern

In Zukunft dürfen in Deutschland nur noch Heizungen neu eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. So sieht es die Neuerung im Gebäudeenergiegesetz vor. Die meisten Hausbesitzer müssen ihre Heizung allerdings nicht sofort austauschen. Erst wenn die alte Heizung endgültig kaputt geht, muss die 65-Prozent-Regel erfüllt werden.

Zudem gibt es viele Übergangsregelungen und attraktive finanzielle Zuschüsse: Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus können sich seit Januar auf bis zu 70 Prozent addieren. Bei einem Einfamilienhaus liegt die Grenze der förderfähigen Ausgaben bei 30.000 Euro. Bei 30 Prozent Grundförderung winken Hausbesitzern, die jetzt ihre Heizung tauschen, also bis zu 9.000 Euro. Wer alle Kriterien für die Boni erfüllt, kann sich sogar über bis zu 21.000 Euro freuen.

Der Start für die Förderanträge erfolgt gestaffelt. Antragsberechtigt sind derzeit:

• Eigentümerinnen oder Eigentümer eines bestehenden, selbstgenutzten Einfamilienhauses (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz),
• eines bestehenden ungeteilten Mehrfamilienhauses (mit mehr als einer Wohneinheit)
• und Wohnungseigentümergemeinschaften, die eine Maßnahme am Gemeinschaftseigentum umsetzen.

Schnell sein, lohnt sich trotzdem, ganz gleich in welcher Gruppe sich Hausbesitzer befinden. Wer sein Vorhaben noch bis zum 31. August 2024 beginnt, kann sich jetzt schon die neuen Fördersätze sichern und seinen Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachreichen.

Mehr Informationen zum Heizungstausch und zu den förderfähigen neuen Heizungssystemen gibt es beispielsweise bei der Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de, telefonische Beratung unter 0800 – 80 980 24 00.