Gemeinde-Rat und Tat: Neues von der Inselgemeinde Langeoog

Kinder- und Jugendbeiratssitzung am 4. Juli
Der im Februar gewählte Kinder- und Jugendbeirat hat seine Arbeit aufgenommen. Die nächste Sitzung, auf der zahlreiche Themen erörtert werden, soll am Donnerstag, 4. Juli um 16 Uhr im Ratssaal stattfinden. Die Sitzung ist öffentlich – und die Langeooger Bevölkerung herzlich eingeladen, ihr beizuwohnen.

Der ehrenamtliche Beirat nimmt die Wahrung und Vertretung der Interessen von Jugendlichen wahr. In diesem Sinne ist er auch Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche der Insel. Detaillierte Infos stehen auf https://gemeinde.langeoog.de unter „Bürgerinfo / Kinder- & Jugendbeirat“.

Kirchstraße fertig
In frisch renoviertem Glanz erstrahlt seit Anfang Juni die Kirchstraße. Junger Baumbestand flankiert die komplett neu gepflasterte Straße und verleiht ihr den Charakter einer Allee. Mit der Erneuerung des Straßenpflasters verschwand zudem der Bordstein – das Niveau von Straße und Bürgersteig ist nun barrierefrei angeglichen.

Auch wenn eine Umbenennung in Kirchallee nicht in Erwägung gezogen wird, ist die Freude in der Kommune entsprechend groß: „Die ansprechende Renovierung trägt sehr zu einem schöneren Ortsbild bei. Hier gab es auch schon viel Lob von Gästen“, teilt Bürgermeisterin Heike Horn mit.

Seit Ende 2019 wurde die Kirchstraße in voller Länge, beginnend beim Seniorenhus „bliev hier“ bis zum Rathaus, von Grund auf saniert. Bauherrin ist die Inselgemeinde, ausführendes Unternehmen die Herfeld GmbH aus Rechtsupweg. Die Arbeiten verteilten sich auf mehrere Abschnitte, die jeweils in den Winterperioden erfolgten. Dabei wurden die alten Betonplatten aufgenommen und, wie zuvor in der Hauptstraße, durch Modena-Pflaster der Farbe Montana ersetzt. Neben der Straßendecke wurde auch die Regen- und Schmutzwasserkanalisation erneuert.

Kita „Wichtelnüst“ in neuer Trägerschaft
Ende 2023 gab die Inselgemeinde bekannt, dass sie per 2025 die Trägerschaft der Kindertagesstätte „Wichtelnüst“ an den Landkreis zurückgebe, der per Gesetz dafür zuständig sei. Nun wurde nach Beschluss des Kreisausschusses ein neuer Betreiber für die 1971 eröffnete Einrichtung gefunden: In einem Bewerbungsverfahren erhielt die „AWO Soziale Dienste Bezirk Hannover gGmbH“ den Zuschlag für die Trägerschaft ab dem 1. Januar 2025.

Der Verband punktete zum einen damit, seit 78 Jahren Kindertagesstätten zu betreiben (derzeit 85 Trägerschaften in 39 Kommunen). Zum anderen ist er seit 1979 Träger der AWO LangeoogKlinik am Süderdünenring, was Synergieeffekte bringt. So könnten etwa die Einrichtungen der Klinik mitgenutzt werden, außerdem würde die AWO „aktive Wohnraumbeschaffung für Mitarbeitende“ leisten.

Bürgermeisterin Heike Horn zeigte sich überzeugt, dass die Übernahme der Betreiberschaft „für Kinder, Eltern, Mitarbeiter und Langeooger Arbeitgeber eine vierfache Win-Situation“ sei. „Diese Form der pädagogischen Betreuung hätte die Gemeinde nie leisten können“, da zum Beispiel etwaige Personalausfälle besser überbrückt werden könnten. „Ich freue mich, weil es definitiv eine große Verbesserung für alle darstellt“, zumal der Betrieb in den bestehenden Räumen erhalten bleibe.

„Neues KWC“: Stand der Dinge
Der als „neues KWC“, bekannte Anbau am Freizeit- und Erlebnisbad steht vor der Vollendung. Aktuell läuft noch der Innenausbau des Gebäudes, das später den Anwendungsbereich des Kur- und Wellness-Centers (KWC) beherbergen soll. Neben einer Kur- und Anwendungsabteilung ist auch ein Wellnessbereich vorgesehen, der eine Verbindung zum Sauna- und ­Badebereich erhalten soll. Geplant ist ferner, die Tourist-Information dauerhaft in dem Neubau unterzubringen. Derzeit wird das Mobiliar geliefert und installiert. Im Außenbereich fehlt noch eine Stahlblende im Übergang zwischen Fensterprofil und Fußboden. Da die auf Langeoog geltende Lärmschutzverordnung auch die Kommune als Bauherrin einschließt, können Restarbeiten erst im Herbst erfolgen.

Neue Zweitwohnungssteuersatzung für Langeoog
Aufgrund einer geänderten Rechtsprechung musste die Inselgemeinde Langeoog ihre Satzung überarbeiten. Hintergrund war eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zur Zweitwohnungssteuersatzung von Baltrum.

Diese war für rechtswidrig erklärt worden mit der Begründung, dass in einem Gebiet, in dem Ferienwohnungen die Regel und dauerhaft vermietete Wohnungen die Ausnahme seien, es geradezu fernliege, als Vergleichsmiete für eine selbstgenutzte Ferienwohnung auf die ortsübliche Nettokaltmiete von dauerhaft vermieteten Wohnungen abzustellen. Als Bemessungsgrundlage für die Steuer müssten vielmehr die entgangenen Mieteinnahmen zugrunde gelegt werden. Da auf Langeoog die Wohnverhältnisse ähnlich wie die von Baltrum sind, war klar (und wurde so auch vom Verwaltungsgericht Oldenburg bestätigt), dass auch die bis dahin geltende Langeooger Zweitwohnungssteuersatzung rechtswidrig ist.

Um eine regelmäßige Veranlagung auch weiterhin zu ermöglichen, hatte die Inselgemeinde umgehend damit begonnen, eine Schätzungsgrundlage für Mieteinnahmen für Ferienwohnungen zu ermitteln. Hierzu wurde ein umfangreicher Fragebogen an alle Zweitwohnungsbesitzer und auch an alle Vermieter von Ferienwohnungen verschickt. Auf Basis der Auswertung wurde dann 2023 eine neue Satzung erlassen, die aufgrund der geänderten Voraussetzungen auch etliche weitere Neuerungen mit sich bringt. So musste etwa ermittelt werden, wie viele Tage im Jahr eine Ferienwohnung üblicherweise vermietet wird. Da die Inselgemeinde Langeoog die erste Gemeinde ist, die die neue Rechtsprechung umgesetzt hat, steht sie damit auch vor besonderen Herausforderungen. Es gibt keine Mustersatzung oder weitere Rechtsprechung, auf die hier zurückgegriffen werden kann.

Sowohl die Inselgemeinde als auch das Gericht betreten hier sozusagen Neuland. Gegebenenfalls müssen, abhängig von gerichtlichen Entscheidungen, noch Anpassungen vorgenommen werden. So wird die Satzung aktuell auf Basis eines Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Oldenburg in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in zwei Punkten angepasst.

-ut/köp-